Die Blas- und Spielleuteorchester müssen wieder musizieren dürfen“
Die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) und der Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) fordern neben Lockerungen und Vereinheitlichungen der Corona-Regelungen für den Musikbereich ein Maßnahmenpaket Amateurmusik. Bei der Umsetzung weiterer Öffnungsschritte müsse die Amateurmusik gleichberechtig mit anderen gesellschaftlichen Bereichen behandelt werden.
Die letzte Corona-Konferenz von Bund und Ländern hat beschlossen, dass viele der derzeit geltenden Auflagen nun am 20. März 2022 enden sollen. Viele Amateurmusizierende in ganz Deutschland hoffen auf einen Frühling ohne tiefgreifende Corona-Beschränkungen.
Die nun beginnenden Lockerungen dürfen keinesfalls an der Amateurmusik vorbeigehen. Es ist unbedingt erforderlich, dass das unbeschränkte Musizieren, auch in Zusammenarbeit in und mit den Schulen, wieder möglich gemacht wird. Gerade im Kinder- und Jugendbereich sind zwei Jahre Nachwuchsarbeit durch die Pandemie fast komplett ausgefallen.
Der Proben- und Konzertbetrieb im Bereich der Blas- und Spielleutemusik muss wie angekündigt spätestens ab dem 20. März 2022 wieder in vollem Umfang stattfinden können.
Die BDMV arbeitet im Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK von Beginn an engagiert mit, um unter abgesicherten Bedingungen das Musizieren während und nach der Pandemie zu ermöglichen und den Vereinen und Orchestern Hilfestellungen zu geben. Bis die vollständige Rückkehr zum regulären Proben- und Konzertbetrieb erreicht sein wird, müssen die NEUSTART-Hilfen mindestens bis Ende 2023 verlängert werden. Zugleich ist es unbedingt notwendig, die „Kultur der Angst“ vor dem gemeinsamen Musizieren in Blas- und Spielleuteorchestern zu überwinden.
Die BDMV und der BMCO fordern die Bund-Länder-Runde bei der Umsetzung der weiteren Öffnungsschritte auf, die Amateurmusik gleichberechtig mit anderen gesellschaftlichen Bereichen zu behandeln. Dazu gehört, bundesweit so rasch wie möglich die Auslastungszahlen für die Kulturveranstaltungen zu erhöhen, um die Planungssicherheit für Konzerte und Festivals wiederherzustellen und die vielfach leeren Vereinskassen wirtschaftlich zu stärken.
Wo immer es die Abstände oder alternative Schutzmaßnahmen zulassen, setzt sich die BDMV und der BMCO dafür ein, dass wie für andere gesellschaftliche Bereiche vorgesehen, das Musizieren in der Gemeinschaft wieder unbeschränkt möglich sein wird.
Für die Akzeptanz der Maßnahmen wird es in Zukunft entscheidend sein, für die Vereinheitlichung der Corona-Regeln zu sorgen.
Damit Musikangebote im Chor und im Orchester schnell wieder stattfinden können, erarbeitet das von der Beauftragten für Kultur und Medien geförderte Kompetenznetzwerk NEUSTART AMATEURMUSIK kontinuierlich Empfehlungen für das Musizieren unter Pandemie-Bedingungen. In der neuesten Publikation „Grundlagen für das Musizieren unter Pandemiebedingungen Version 2.0“ gibt es auch eine Risikobetrachtung für das Musizieren, um die Entscheidungen vor Ort zu erleichtern, mit welchen Maßnahmen eine Risikominimierung zu erreichen ist.
Gemeinsam mit der BDMV und dem BMCO setzt sich das Kompetenznetzwerk entschieden dafür ein, Singen und Musizieren nicht länger als Quelle der Gefahr wahrzunehmen, sondern als zentralen Bestandteil kultureller Bildung und gesundheitsförderndes Element.
Nach der Pandemie kann die Musik für die Wiederannäherung von Menschen eine entscheidende Rolle einnehmen. Musik in der Gemeinschaft fördert nachgewiesenermaßen die Gesundheit. In einer vernetzten Welt, in der sich dennoch so viele Menschen wie nie zuvor einsam fühlen, kann das vereinsgetragene Musizieren gerade nach der Corona-Pandemie einen Ausweg aus der Einsamkeit und insbesondere für Kinder und Jugendliche eine Perspektive bieten.