NEUSTART AMATEURMUSIK dient zur Erhaltung und Wiederbelebung der Amateurmusik in Pandemiezeiten. Es beinhaltet die 2 Fördersäulen “Projektförderung” und “Kompetenznetzwerk”.
Nach der erfolgreichen ersten Förderrunde im Jahr 2021 startet nun in 2022 die zweite Förderrunde. Für die zweite Antragsrunde stehen insgesamt rund 5 Millionen Euro Fördergelder für Ensembles der Amateurmusik zur Verfügung.
Die Projektförderung:
- dient der Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit,
- der Reaktivierung von sozialen Beziehungen und
- der Stärkung des ehrenamtlichen Engagements, welches die amateurmusikalische Arbeit zu großen Teilen trägt,
- soll ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken und modellhaft zur Nachahmung animieren.
Wichtigste Infos in Kürze:
Antragsberechtigung: | alle Amateurmusikensembles bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv tätig waren. Es können nur juristische Personen gefördert werden. Ein pandemischer Bezug muss bestehen. |
Antragstellung: | ab 20. Januar laufend möglich, voraussichtlich bis zum 31.07.2022 |
Projektzeitraum: | 15. März 2022–31. Dezember 2022 |
Förderhöhe: | 2.000–10.000 € / Festbetragsfinanzierun |
Fördervolumen: | 10,88 Mio. €, davon 2022: ca. 5 Mio. € |
Fördermittelgeber: | BKM im Rahmen von NEUSTART KULTUR |
Informationen rund um die Antragstellung erhalten Sie unter: bundesmusikverband.de/antragstellung.
Dort finden Sie neben Terminen, FAQs und Kontaktdaten zusätzlich Hilfestellungen zur Projektförderung.
Ab Freitag, 21.1.2022, ist auch eine Antragshotline eingerichtet: +49 30 60980781-35
Telefonzeiten:
Montag: 10-13 und 18-20 Uhr
Dienstag: 10-13 Uhr
Mittwoch: 10-16 Uhr
Donnerstag: 10-13 und 18-20 Uhr
Freitag: 10-13 Uhr