Mitgliedsverbänden und -vereinen der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. wird die Möglichkeit gegeben, ihre Mitglieder oder herausragende Persönlichkeiten in geeigneter Form zu würdigen.
Wer, wann und wie geehrt wird, das regelt die Ehrungsordnung der BDMV. Voraussetzung für eine Ehrung durch die BDMV ist die langjährige aktive Tätigkeit als Musiker, Dirigent, Vorsitzender oder Mitarbeiter in Leitungsgremien der angeschlossenen Mitgliedsverbände und -vereine. Auch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich auf überregionaler Ebene in besonderer und anhaltender Weise um die Belange der Blasmusik oder der Spielleutemusik verdient gemacht haben, können von der BDMV ausgezeichnet werden.
Der Ehrungsantrag muss die Geschäftsstelle der BDMV mindestens 8 Wochen vor dem Verleihungstermin über den zuständigen Landesverband komplett ausgefüllt erreichen.
Um eine Ehrung zu beantragen ist der bereitgestellte Ehrungsantrag der BDMV zu benutzen. Bitte benutzen Sie immer den hier hinterlegten Antrag, der regelmäßig aktualisiert wird.
Hier bekommen Sie eine Übersicht über die verfügbaren Ehrenzeichen:
Musiker/innen und Verantwortliche in Vereinen und Bezirken
Dirigenten und Stabführer
Vorstandsmitglieder der Vereine
Ehrungen für Mitglieder der Vereinsvorstände oder Vorsitzende der Orchester/Musikabteilungen (Verdienstmedaille):
Vorstandsmitglieder der Bezirks- und Landesverbände
Ehrung für Präsidium, Vorsitzende und Vorstandsmitglieder der Bezirks- und Landesverbände (Ehrenmedaille):
Fördernde Mitglieder
Orchester
CISM-Ehrungen
Verdienstmedaille: Für langjährige verdienstvolle internationale Tätigkeit als aktive/r Musiker/in eines Mitgliedsverbandes der CISM
Verdienstkreuz: Für verdienstvolle Tätigkeiten auf internationaler Ebene bei der CISM oder einem Mitgliedsverband
Ehrenkreuz: Für langjährige verdienstvolle Tätigkeit auf internationaler Ebene bei der CISM oder einem Mitgliedsverband
Leistungsabzeichen: D-Reihe
Die D-Reihe ist das musikalische Ausbildungsprogramm junger Musiker, welche die musikalische Ausbildung am eigenen Instrument zum Schwerpunkt gewählt hat.
Leistungsabzeichen: C-Reihe
Zweck der Prüfung ist es, die fachliche Voraussetzung zu erlangen, in einem Musikverein als Stimmführer/Registerführer tätig zu werden. Außerdem ist die erfolgreiche Teilnahme Voraussetzung für alle weiterführenden Lehrgänge im C-Bereich (Ausbilder im Musikverein und Dirigent im Blasorchester). | Zweck der Prüfung ist es, den Nachweis der Befähigung zu erbringen, in Musikvereinen als Ausbilder tätig zu werden, Jungmusiker in der Ausbildung zu betreuen und Proben mit kleinen Spielensembles zu leiten. Sie befähigt nicht zur Tätigkeit als Musiklehrer oder Dirigent von Blasorchestern. | Zweck der Prüfung ist es, den Nachweis der Befähigung zum Dirigenten von Blasorchestern zu erbringen und damit die fachliche Voraussetzung für die staatliche Anerkennung als Blasorchesterdirigent nachzuweisen. |