Änderung des Vereinsrechts beschlossen: Hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen auch ohne Satzungsregelung möglich
Der Bundestag hat am 9. Februar 2023 die Möglichkeit von hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen gesetzlich im Vereinsrecht verankert. Der Gesetzgeber will erreichen, dass vor allem kleinere Vereine keine Satzungsänderungen durchführen müssen, um auch nach Auslaufen der Coronasonderregelungen weiterhin hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen durchführen zu können. Die Regelung tritt demnächst in Kraft. Der neu eingefügte § … Read more…