Fortbildungen für Bildungsleistungen wie Musikunterricht sind auch in Zukunft von der Umsatzsteuer befreit
Berlin. Mit einem Kabinettsbeschluss zum Jahressteuergesetz 2024 im Juni 2024 hat die Bundesregierung massive Unruhe unter Musikschulen hervorgerufen, da hier die Umsatzbesteuerung von Bildungsleistungen (Musikunterricht) neu definiert werden sollte. Entsprechend der vorgesehenen Änderung in § 4 Nummer 21 Buchstabe a Satz 2 UStG sollten private Einrichtungen mit Gewinnerzielungsabsicht, die Fortbildungsleistungen erbringen, von der Steuerbefreiung ausgeschlossen … Read more…