Die im Jahr 2014 geschlossene Ausgleichvereinigung zwischen der BDMV und der KSK wurde im Jahr 2019 einer Prüfung unterzogen. Nach Vorliegen der Prüfergebnisse im Frühjahr 2021 mit anschließender Validierung und gemeinsamen Verhandlungsgesprächen konnten keine akzeptablen Bedingungen für das Fortbestehen geschaffen werden, weshalb die Ausgleichsvereinigung zum 31.12.2020 als ausgelaufen gilt.
Die vertraglich festgelegte Überprüfung der Konditionen durch die KSK begann im Sommer 2019 und konnte im Frühjahr 2021 abgeschlossen werden.
Von den 2.137 an der Datenerhebung beteiligten Vereinen sind 142 Vereine mit dem Ergebnis überprüft worden, dass die Differenz der bei diesen Vereinen für die Jahre 2017 und 2018 festgestellten Entgelten zu den im Rahmen der Datenerhebung gemeldeten Entgelten einer prozentualen Abweichung (= Korrekturfaktor) in Höhe von 269,32 % entspricht. Würde man unter diesen Voraussetzung die Bemessungsgrundläge neu berechnen, würde diese einen Abgabesatz von 4,2% vorausgesetzt von derzeit 0,86€ auf 7,66€ pro Jahr/Schüler steigen.
Hier konnte eine Korrektur zu unseren Gunsten verhandelt werden, da zwar die Zusammensetzung der Mitglieder der Datenerhebung die Struktur der Ausgleichsvereinigung widerspiegelt, dies jedoch nicht exakt für die Stichprobe der geprüften Unternehmen gilt. Unter dieser Berücksichtigung konnte eine Bemessungsgrundlage von 5,42 € pro Jahr/Schüler erreicht werden.
Der immer noch starke Anstieg liegt laut KSK darin begründet, dass bei der Gründungsprüfung nicht in gleichem Maße wie bei der jetzigen Überprüfung die Struktur der Ausgleichsvereinigung berücksichtigt werden konnte, weil darüber noch keine Daten vorlagen, die Datenbasis der jetzigen Überprüfung ist deutlich umfangreicher. Auch wurde die Übungsleiterpauschale aufgrund der Dynamik der Gründung und des zeitlichen Drucks teils ohne konkreten Nachweis akzeptiert, was nunmehr nicht mehr in Betracht kam.
Bei gemeinsamen Gesprächen mit unserem Präsidenten Paul Lehrieder MdB, Michael Weber, Vertretern der KSK und Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigte sich seitens der KSK keine weitere Verhandlungsbereitschaft. Die im Jahr 2019 von uns errungenen Statusfeststellungsbescheide wurden außerdem nicht als Kriterien zur Abgabepflicht akzeptiert, da diese keinen rechtsbindenden Charakter haben. Lehrieder zeigt sich enttäuscht über das geringe Entgegenkommen der KSK, da die Ausgleichsvereinigung als bürokratiearme und rechtssichere Lösung für beide Parteien Vorteile mit sich bringt, und bei den Vereinen auf positive Resonanz gestoßen ist.
Denkbar ist von Seiten der KSK, jedem Landesverband eine individuelle Pauschale anzubieten. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine vorangehende Datenerhebung. Naturgemäß können einigen Verbänden günstigere Konditionen als bislang angeboten werden, während andere mit deutlichen Mehrkosten zu rechnen hätten. Eine individuelle Abrechnung pro Verband schließt damit eine Gleichbehandlung aller Mitgliedsverbände der BDMV aus, weshalb auf Bundesebene hier keine Einigung erzielt werden konnte. Es steht jedoch jedem Landesverband frei, ein potenzielles Angebot der KSK zu prüfen und gegebenenfalls in Anspruch zu nehmen.
Alle Vereine, die einer potenziellen Abgabepflicht unterliegen (beispielsweise auf Grund musikschulähnlicher Strukturen) sind ab dem 01.01.2021 wieder selbst für eine Meldung der tatsächlichen Abgaben an die KSK verantwortlich. Den Geschäftsstellen der Mitgliedsverbänden werden wir zeitnah eine Auflistung aller abgabepflichtigen Kriterien zukommen lassen, die uns von der KSK zugesagt wurde.