Befreiungsvoraussetzungen für Vereine ohne Körperschaftssteuerpflicht:
Vereine, die keine Körperschaftssteuer zahlen müssen, können unter bestimmten Bedingungen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden. Hier sind die wichtigsten Anforderungen:
- Keine geschäftsmäßige Nutzung von Rundfunkgeräten: Ihr Verein darf Rundfunkgeräte (z. B. Fernseher, Radios) nicht geschäftsmäßig nutzen. Private Nutzung ist hiervon ausgenommen.
- Keine Betriebsstätten: Ihr Verein darf keine Betriebsstätten haben, die als eigene Wohnung gelten. Dies ist entscheidend, da der Rundfunkbeitrag auch für Betriebsstätten erhoben wird.
- Antrag auf Befreiung: Um die Befreiung zu beantragen, besuchen Sie bitte die offizielle Website des Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de und nutzen Sie das Kontaktformular, um Ihren Fall zu schildern.
So funktioniert die Abmeldung:
Website besuchen: Rufen Sie die Webseite www.rundfunkbeitrag.de auf.
Kontaktformular ausfüllen: Gehen Sie zum Kontaktformular und geben Sie alle relevanten Informationen zu Ihrem Verein an, einschließlich Ihrer Befreiungsgründe.
Dokumente bereithalten: Halten Sie eventuell erforderliche Dokumente wie Satzungsnachweise oder Nachweise über die Nichtzahlpflicht der Körperschaftssteuer bereit.
Absenden: Nach dem Ausfüllen des Formulars können Sie Ihre Anfrage abschicken.
Die zuständige Stelle wird Ihre Anfrage prüfen und Sie über die weiteren Schritte informieren. Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen helfen, Ihren Verein von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.