Projektförderung bei NEUSTART AMATEURMUSIK geht in die zweite Runde – digitale Antragstellung ab sofort möglich!

NEUSTART AMATEURMUSIK dient zur Erhaltung und Wiederbelebung der Amateurmusik in Pandemiezeiten. Es beinhaltet die 2 Fördersäulen “Projektförderung” und “Kompetenznetzwerk”.

Nach der erfolgreichen ersten Förderrunde im Jahr 2021 startet nun in 2022 die zweite Förderrunde. Für die zweite Antragsrunde stehen insgesamt rund 5 Millionen Euro Fördergelder für Ensembles der Amateurmusik zur Verfügung.

Die Projektförderung:

  • dient der Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit,
  • der Reaktivierung von sozialen Beziehungen und
  • der Stärkung des ehrenamtlichen Engagements, welches die amateurmusikalische Arbeit zu großen Teilen trägt,
  • soll ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken und modellhaft zur Nachahmung animieren.

Wichtigste Infos in Kürze:

Antragsberechtigung:alle Amateurmusikensembles bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv tätig waren. Es können nur juristische Personen gefördert werden. Ein pandemischer Bezug muss bestehen.
Antragstellung:ab 20. Januar laufend möglich, voraussichtlich bis zum 31.07.2022
Projektzeitraum:15. März 2022–31. Dezember 2022
Förderhöhe:2.000–10.000 € / Festbetragsfinanzierun
Fördervolumen:10,88 Mio. €, davon 2022: ca. 5 Mio. €
Fördermittelgeber:BKM im Rahmen von NEUSTART KULTUR

Informationen rund um die Antragstellung erhalten Sie unter: bundesmusikverband.de/antragstellung.

Dort finden Sie neben Terminen, FAQs und Kontaktdaten zusätzlich Hilfestellungen zur Projektförderung.

Ab Freitag, 21.1.2022, ist auch eine Antragshotline eingerichtet: +49 30 60980781-35

Telefonzeiten:
Montag: 10-13 und 18-20 Uhr
Dienstag: 10-13 Uhr
Mittwoch: 10-16 Uhr
Donnerstag: 10-13 und 18-20 Uhr
Freitag: 10-13 Uhr