Im Rahmen des Förderprogramms NEUSTART AMATEURMUSIK stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters weitere 1,1 Millionen Euro aus der ersten Kultur-Milliarde bereit. Gefördert werden zur Nachahmung einladende NEUSTART-Projekte, die im Bereich der Amateurmusik soziale und musikalische Beziehungen reaktivieren und das ehrenamtliche Engagement stärken. Optional können Ensembles in moderierten Zukunftswerkstätten an konkreten Lösungen der Corona-Folgen und kreativen Ideen für den musikalischen Neustart arbeiten.
Für das Programm NEUSTART AMATEURMUSIK stellt der Bund nun insgesamt 2 Millionen Euro zur Verfügung. Neben den Beratungsleistungen des Kompetenznetzwerks NEUSTART AMATEURMUSIK startet nun das Bewerbungsverfahren für die Förderung sogenannter NEUSTART-Projekte.
Musikensembles können sich mit einem NEUSTART-Projekt um eine Förderung von 2.000 bis max. 10.000 Euro bewerben. Gefördert werden Vorhaben, die in Pandemiezeiten ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken. Ziel der Projektförderung ist die Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit, insbesondere des Proben- und Konzertbetriebs. Alle Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um als Beispiel zu dienen.
Optional kann die Förderung einer Zukunftswerkstatt beantragt werden. Das Angebot der Zukunftswerkstatt richtet sich an Chöre und Orchester, die durch den langen Lockdown bspw. von massivem Mitgliederschwund betroffen oder krisenbedingt nicht in der Lage sind, antragsreife Projektideen einzureichen. Im Rahmen eines moderierten Tages-Workshops können Ensembles mit methodisch geschulten Trainer*innen gezielt an Lösungsstrategien für den musikalischen Wiedereinstieg arbeiten. Die Förderung sowohl der NEUSTART-Projekte als auch der Zukunftswerkstätten setzen auf das Prinzip der aktivierenden Unterstützung.
Antragsberechtigt sind alle Ensembles der Amateurmusik bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv tätig waren. Auch ein Kreis- oder Bezirksverband kann für einen Verbund seiner Mitgliedsensembles eine Zukunftswerkstatt beantragen. Die Antragstellung ist vom 3. März 2021 bis zum 31. März 2021 möglich.
Förderfähig sind z.B. Honorare, Sachausgaben (Mieten u.a.) oder auch Investitionen in technisches Equipment, das für die Umsetzung von projektspezifischen Hygienekonzepten benötigt wird (max. 20% der Gesamtförderung).
Die Antragsformulare und Förderrichtlinien zum Programm NEUSTART AMATEURMUSIK sowie ausführliche FAQ sind veröffentlicht unter www.bundesmusikverband.de/neustart. Die Informationen zum Programm NEUSTART KULTUR sind verfügbar unter www.kulturstaatsministerin.de.
Das Förderkonzept für NEUSTART AMATEURMUSIK wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und dem Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO) gemeinsam erarbeitet.